Gastkommentar von Peter Manfredini („Amici delle SVA“) zum Artikel von Isabell Widek „Der Selbstbehalt für Selbständige ist ein Mythos“ vom 3.9.2014
Wieder einmal erzählt uns ein Funktionär, wie gut es wir Selbständigen eigentlich mit unserem Sozialversicherungssystem haben. Das ist dann besonders reizvoll, wenn derjenige ein Angestelltengehalt bezieht und somit den Vollkaskoschutz durch Arbeitgeber und Krankenkasse genießt. Die Realität der Selbständigen sieht anders aus:
1. Selbständige bekommen bei Krankheit 6 Wochen (!) kein Krankengeld. Während das bei den Angestellten der Arbeitgeber übernimmt (vor der Fortzahlung durch die Krankenkasse), müssen Selbständige 42 Tage warten, bevor sie mit 27 Euro pro Tag unterstützt werden. Lohnfortzahlung bekommen nur die Angestellten. Wenn Selbständige nicht arbeiten, verdienen sie auch nichts. 2. Selbständige gehen nicht weniger zum Arzt, weil sie fitter sind, sondern weil sie sich den Verdienstausfall während des Arztbesuchs nicht leisten können. Krankenstände werden so kurz wie möglich gehalten, die Effekte auf die Langzeit-Gesundheit sind abzusehen. Und natürlich gehen sie auch später in Pension: weil ihre Pensionen wegen unterschiedlicher Auftragslagen und über 25-jährigen Durchrechnungszeiträumen keine Hängematten garantieren. 3. Selbständige müssen bei jedem Arztbesuch 20% selbst bezahlen. Man kann sich lt. SVA davon befreien lassen, wenn man chronisch krank und/oder Mindestverdiener ist. Kein Wunder, dass das nur 5% in Anspruch nehmen, wenn die SVA die Bedingungen stellt und es keinen Rechtsanspruch gibt. Wer "chronisch krank" ist, definiert auch die SVA – einigermaßen willkürlich: Krebs und Diabetes ja, Multiple Sklerose und Morbus Crohn nein. Noch Fragen? Dass dieser Selbstbehalt ein "Mythos" ist, kann nur jemand ernst meinen, der sich in seinem Leben nie damit auseinandersetzen muss.
Wir, die Amici delle SVA, kennen die Realität der Selbständigen. Unsere Forderungen entsprechen u.a. den Bedürfnissen von rund 300.000 EPU. Auch Peter McDonald, Obmann-Stv. der SVA, kennt sie gut: Abschaffung des gleichheitswidrigen 20%-Selbstbehalts, Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage bis zum Geringfügigkeitsniveau (wie bei den Angestellten). Dass die SVA lernfähig ist, hat sie bewiesen, als sie unseren Verbesserungsvorschlag – die Selbstbehaltsdeckelung auf 5% des Einkommens – erfüllt hat. Vielleicht findet sie auch hier den Weg ins reale Leben zurück.
Peter Manfredini Graphic-Designer, EPU, Amico delle SVA
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