28. 5. 2020 – Mail an Karlheinz Kopf (WKO) bezüglich abgelaufener Reisepässe als Identitätsnachweis, nachdem es eine zweifelhafte "Kulanzlösung" des BMF geben soll. Dieses Mail wurde auch dem BMF und den relavanten ParteisprecherInnen zur Kenntnis gebracht.
Sehr geehrter Herr Generalsekretär, liebes Taskforce COVID19 Team,
angeblich gibt es seitens des Kabinetts des Bundesministers (BMF) und des Büros des Generalsekretärs des Bundesministers (BMF) auf die Anfrage, wann abgelaufene Reisepässe als gültiger Identitätsnachweis dienen, die Antwort, dass folgende Kulanzlösung umgesetzt werden soll:
„Reisepässe, die zwischen dem 01.01.2020 bis 02.06.2020 abgelaufen sind, werden akzeptiert, sofern es keine anderen gültigen Identitätsdokumente gibt.“ Es gibt jedoch einen rechtsgültigen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs, der wie folgt lautet: „Länger als fünf Jahre abgelaufene Reisepässe stellen keine gültigen Reisedokumente mehr dar, jedoch wird ihnen damit noch nicht deren Eignung zum Identitätsnachweis genommen. Vielmehr ergibt sich aus dem Umstand, dass länger als fünf Jahre abgelaufene Reisepässe nicht mehr zu entziehen, vorzulegen oder deren Wiedererlangen nach Verlust zu melden sind, dass sie der Inhaber behalten darf, diese Dokumente weiterhin von Bedeutung sein können und damit auch als Identitätsausweis dienen können (vgl. in diesem Sinn auch Fuchs/Keplinger, Anmerkung 4 zu § 15 PassG).“ Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe… Es handelt sich bei der vom BMF angebotenen Lösung also keinesfalls um eine Kulanzlösung sondern um einen Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung! Im Namen der von Ihrer Organisation vertretenen UnternehmerInnen ersuchen wir sie hier dringend um Richtigstellung sowie um Berücksichtigung des vom VwGH getroffenen Entscheids. Schon jetzt vielen Dank für Ihren Einsatz im Sinne der von der WKO vertretenen Mitglieder. Mit besten Grüßen, Verena Bittner-Call für die Amici www.die-amici.at
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