Wien, 29.3.2020 – Wir haben gewartet, bis die Politik ihre tatsächlichen Bestimmungen verlautbart. Und wir haben den betroffenen Selbstständigen zugehört. Eines ist klar: So geht es nicht! Der derzeitige Härtefonds ist zwar eine kleine erste Hilfe für viele, geht aber gleichzeitig an zu vielen Härtefällen vorbei, lässt also genau jene im Regen stehen, die von jedem Hunderter abhängig sind, den sie jetzt nicht verdienen DÜRFEN. Die Amici drängen daher auf sofortige Nachbesserungen der Bestimmungen für den Härtefall-Fonds!
1. Einkommensunter- und -obergrenzen
Wer im letzten Jahr hohe Investitionen oder aufgrund von Kinderbetreuung ein geringes Einkommen hatte, fällt derzeit automatisch raus, obwohl gerade diesen Unternehmen jetzt die fehlenden Einkünfte besonders zusetzen.
Wer im letzten Jahr ein außergewöhnlich hohes Einkommen hatte, damit vielleicht seine Schulden bezahlt hat und jetzt auf neue Einkünfte angewiesen ist, erhält derzeit ebenfalls keine Hilfe.
Der Einkommensvergleich mit dem selben Monat im Vorjahr geht an der Realität vieler Branchen vorbei. z.B. alle, die im Veranstaltungsbereich arbeiten. Lösung: Anstatt nur mit dem Vorjahr zu vergleichen, bringt ein Durchrechnungszeitraum der letzten 3 Jahre dividiert durch 36 Monate eine realitätsnahe Einschätzung der durchschnittlichen monatlichen Einnahmen. Mit Betonung auf Einnahmen, nicht Gewinn. Denn nur so können die tatsächlichen Verluste jedes Unternehmens durch die Coronakrise gemessen – und zumindest teilweise ausgeglichen – werden.
2. Bezieher von Leistungen aus AMS oder Pensionsversicherung
Diese werden derzeit generell von der Förderung ausgeschlossen. Was ist mit jenen, die aus der Mindestsicherung nur eine Aufstockung zu ihrem niedrigen Einkommen erhalten? Und was ist mit jenen, die nur minimale Pensionsbeträge weit unter der Mindestpension erhalten und genau deshalb auf ihren Verdienst angewiesen sind?
Mehrfachversicherte dürfen ebenfalls nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Hier handelt es sich oft um Menschen, die aus zwei oder mehr Quellen geringe Einkünfte erzielen und plötzlich ohne Verdienstmöglichkeit dastehen. Lösung: Diese beiden Ausschlussgründe streichen.
3. Generelle Vorgangsweise
Eine individuelle Beurteilung der Förderwürdigkeit ist in der derzeitigen Krise wohl nicht möglich. Wir schlagen daher vor, ähnlich wie bei der Stipendienvergabe vorzugehen. Lösung: Jeder, der ansucht, hat Anspruch auf 70% seiner Letzteinnahmen (berechnet wie oben). Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 wird nachbemessen: Wer zu viel bekommen hat, muss zurückzahlen.
4. Echte finanzielle Unterstützung – jetzt: Erlass der SV-Beiträge für das 2. Quartal 2020
Beim Kurzarbeitszeitmodell bezahlt der Arbeitgeber keine SV-Beiträge für seine Angestellten, weil diese Beiträge für die Dauer der Kurzarbeit vom AMS - also dem Staat, also uns allen - übernommen werden. Selbständige sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person, die alles tun, um auch in dieser schwierigen Situation ihren eigenen Arbeitsplatz zu erhalten. Eine Stundung der SVS-Beiträge ist nur eine Verschiebung des Problems nach hinten. Zahlungen aus dem Härtefonds erfüllen oft nicht ihren Zweck, weil sie nur für die Forderungen der SVS “draufgehen” und somit einer Umverteilung von Staat zu Sozialversicherung gleichkommen. Lösung: Ein kompletter Erlass der SVS-Beiträge für das 2. Quartal 2020 für alle Selbständigen wäre eine sofortige und nachhaltige Unterstützung.
Σχόλια